Folgenorientierung im richterlichen Entscheidungsprozeß

Die als programmiert und in sich abgeschlossen geltende «Anwendung» des Gesetzes hat sich vor dem Hintergrund der Anforderungen, die heute an den Richter und seine Entscheidung gestellt werden, als unzureichend und falsch erwiesen. Mit dem vorgestellten, entscheidungstheoretisch fundierten «Folgenorientierungsmodell» wird ein Instrumentarium zur - im Grunde rechtspolitischen - Überprüfung und zur eventuellen Korrektur des geltenden Rechts entwickelt. Insbesondere ergibt sich auf dieser Basis die Chance, prognostische Entscheidungsstrategien in der Verfahrenspraxis anzuwenden und insoweit sozialwissenschaftlich gängiges Instrumentarium für den juristischen Bereich zu nutzen. Mit Hilfe prognostischer Simulationsverfahren ließen sich Entscheidungsfolgen im Modell antizipieren.

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