Artikelnummer | 9783112441435 |
---|---|
Produkttyp | Buch |
Preis | 139,00 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Fester Einband |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft |
Verlag | De Gruyter |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 1922 |
Seitenangabe | 52 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 50, Heft 5 Buchkatalog
Frontmatter -- Inhalt -- 47. Erwirbt der Verfügungsberechtigte gegen den Verwahrer eigene Rechte auf Auslieferung, wenn die Eisenbahn unanbringliches Frachtgut hinterlegt? Kann ein Verschulden darin erblickt werden, daß er sich längere Zeit um das hinterlegte Frachtgut nicht kümmert -- 48. Darf ein Gesellschafter bürgerlichen Rechtes noch nach Eintritt der Liquidation Klage auf Zahlung an die Gesellschaftskasse erheben, insbesondere auf Einzahlung rückständiger Beiträge? -- 49. Bedarf die Bezeichnung des Fiskus als Wechselremittent der Hinzufügung der zu seiner Vertretung berufenen Behörde? -- 50. Ort und Art der Beerdigung, wenn der Verstorbene darüber letztwillig nicht verfügt hat -- 51. Macht die verspätete Benachrichtigung einer Partei vom Zeugenvernehmungstermine die Beweisaufnahme ungültig, insbesondere anch dann, wenn feststeht, daß die Wiederholung der Zeugenvernehmung zu einer Änderung des Beweisergebnisses nicht führen würde? -- 52. Haftet der Gründer einer G. m. b. H. dieser wegen betrügerischer Überwertung von Sacheinlagen? Ist 826 BGB. anwendbar, wenn die geschädigte Person zur Zeit der Begehung der unerlaubten Handlung noch nicht am Leben war? -- 53. Kann das aus § 1636 Satz 1 BGB. hergeleitete Recht des für schuldig erklärten Ehegatten zum persönlichen Verkehr mit dem Kinde, sofern es sich nicht um die Gestaltung des Verkehrs im einzelnen handelt, durch Klage im ordentlichen Rechtswege geltend gemacht werden? -- 54. 1. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Benennung, die ursprünglich Individualbezeichnung war, als Angabe über die Beschaffenheit einer Ware beurteilt werden? 2. Zur Frage des Namensschutzes, wenn der Name von einem Dritten als Warenbenennung gebraucht wird. -- 55. 1. Hat auch ein Beamter wegen Amtspflichtverletzung eines anderen Beamten den Anspruch aus § 839 BGB.? 2. Haftet für Amtspflichtverletzungen des preußische Staat? -- 56. 1. Zur Frage des Eigentumserwerbs au beweglichen Sachen durch verdeckten Stellvertreter. 2. Beweislast in bezug "auf den Willen des Stellvertreters bei der Übereignung. 3. Kommt es beim Erwerb vom Nichteigentümer für die Frage der Gutgläubigkeit des Erwerbers in Betracht, daß er gewußt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gewußt hat, ob die Verkäuferin eine Ehefrau war und ob sie zum Verkaufe die ehemäunliche Zustimmung hatte? -- 57. Zur Anwendung der §§ 465-467 ZPO -- 58. Kann der Verkäufer, ans dessen Klage der Käufer rechtskräftig zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung der verkauften Ware verurteilt worden ist, mit einer neuen Klage die Zahlung des Kaufpreises schlechthin fordern, wenn sich nachträglich heraus gestellt bat, daß die Lieferung infolge eines vom Käufer zu vertretenden Umstandes schon vor der Verurteilung unmöglich geworden war? -- 59. 1. Ist der Antrag, einen Zeugen zu vereidigen, einer Rüge wegen Richtvereidigung gleichzustellen? 2. Steht der Umstand, daß der Zeuge mit feiner Ehefrau in Gütertrennung lebt, der Annahme eines rechtlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits entgegen? -- 60. 1. Ist schon deshalb, weil die sämtlichen Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. je den eigenen Geschäftsanteil an dieselbe Person verkauft haben, der Schluß gerechtfertigt, daß auch ein Kaufvertrag über das Handelsgeschäft der Gesellschaft abgeschlossen worden ist? 2. Liegt in der Übernahme der Gewähr, daß die vorhandenen Geschäftsschulden einen gewissen Betrag nicht übersteigen, die Zusicherung einer Eigenschaft? -- 61. Kann in einer auf arglistige Täuschung über eine bestimmte Tatsache gestützten Anfechtung zugleich eine Anfechtung des Inhalts gefunden werden, daß dem Geschäftsgegner infolge feines unwahrhaftigen Verhaltens die erforderliche Vertrauenswürdigkeit für ein Lieferungsverhältnis von längerer Dauer fehle? -- 62. Kann eine mit der Eheanfechtungsklage durchgedrungene Partei Berufung einlegen, um im zweiten Rechtsgange in erster Linie die Scheidung zu beg
139,00 CHF
Lieferbar
Dieser Artikel hat noch keine Bewertungen.