Eisenbahnrecht (Deutschland)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 23. Kapitel: Trassenpreissystem, Eisenbahnrecht, Freistellung, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen, Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen, Regionalisierungsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Stationspreissystem, Eisenbahnkreuzungsgesetz, Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz, Eisenbahn-Signalordnung, Eisenbahnneuordnungsgesetz, Streckenstilllegung, Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen, Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung, Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz, Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Technologien für den spurgeführten Verkehr, Anlagenpreissystem, Bundesschienenwegeausbaugesetz, Deutsche Bahn Gründungsgesetz, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen, Eisenbahn-Verkehrsordnung, Bahneinheit, Landesseilbahngesetz, Sammlung betrieblicher Vorschriften, Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz, Berner Raum, Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Eisenbahnbetriebsleiterverordnung, Betriebsvorschrift für Privatanschlussbahnen. Auszug: Das Trassenpreissystem (TPS) der Deutschen Bahn AG ist ein System zur Bepreisung von Fahrplantrassen im Schienennetz von DB Netz. Jedwede Zugfahrt eines Eisenbahnverkehrsunternehmens auf dem rund 34.000 km langen Streckennetz wird nach dem TPS abgerechnet. Das TPS ist dabei das maßgebliche System zur Bepreisung von Zugfahrten auf deutschen Eisenbahnstrecken. Andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen (insbesondere in anderen Staaten) wenden andere Tarifsysteme zur Bepreisung für Fahrten auf dem Schienennetz an. Im Geschäftsjahr 2009 verkaufte DB Netz 989, 8 Millionen Trassenkilometer. Davon entfielen 170, 3 Millionen Trassenkilometer auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören. 77 Prozent der Nachfrage (einschließlich Baustellenverkehren) entfielen auf den Personenverkehr, der Rest auf den Güterverkehr. 3, 887 Milliarden Euro (94 %) des Jahresumsatzes von 4, 123 Milliarden Euro erzielte das Unternehmen dabei aus Trassenentgelten. Der Preisbildung im Rahmen des Trassenpreissystems (Stand: 2011) liegt dabei die Einordnung des Schienennetzes in zwölf Streckenkategorien zu Grunde. In Abhängigkeit von zulässiger Streckenhöchstgeschwindigkeit, Ausstattung und Verkehrsnutzung ist das Streckennetz in sieben Kategorien von Fernstrecken, drei Kategorien des S-Bahn-Verkehrs sowie zwei Kategorien von Zulaufstrecken eingeteilt. Die daraus abgeleiteten Grundpreise liegen (Stand: 2011) zwischen 1, 73 Euro (S-Bahn-Strecke) und 8, 55 Euro (Fernstrecke für mehr als 280 km/h) je Zugkilometer (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Eine Fahrplantrasse setzt sich in der Regel aus zahlreichen (metergenauen) Streckenabschnitten zusammen, die entsprechend bepreist werden. Die daraus ermittelte Summe wird mit einem Faktor für ein Trassenprodukt multipliziert. In Abhängigkeit von Priorität und Verkehrsart enthält das System neun Trassenprodukte (fünf für den Personen- und vier für den Güterverkehr). Eigene Trassenprodukte stehen dabei unter anderem für den Taktverkehr sowie für Le

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Erscheinungsjahr 20120511
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