Artikelnummer | 9783428111053 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 136,00 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen |
Autor | Brecht, Holger |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 2003 |
Seitenangabe | 358 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene Buchkatalog
Holger Brecht analysiert das Spannungsverhältnis tariflicher und betrieblicher Rechtsetzung. Zunächst stellt er die Ergebnisse einer qualitativempirischen Untersuchung dar, welche auf Experteninterviews in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemieindustrie beruhen. Der Autor zeigt, wie abweichende betriebliche Regelungen eine präjudizierende Wirkung auf den Tarifvertrag ausüben. Ein solcher Angleichungsdruck kann sich auch aufgrund von Betriebsvereinbarungen ergeben, die den Arbeitnehmer begünstigen. Für die Bindungswirkung betrieblicher Regelungen ist es faktisch unerheblich, ob sie von den Betriebsparteien als Betriebsvereinbarung oder als Regelungsabrede abgeschlossen werden. Zu beachten ist das zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bestehende Risiko einer gestörten Vertragsparität. Ferner werden die Effektivität von Einigungsstelle und tariflicher Schlichtungsstelle sowie von Klagemöglichkeit gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen dargestellt. Auf diese empirischen Erkenntnisse wird im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Untersuchung Bezug genommen. Zum einen bestimmt Brecht die rechtlichen Grenzen betrieblicher Rechtsetzung, insbesondere hinsichtlich der Geltung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 BetrVG) sowie der Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Rechts- und Billigkeitskontrolle. Zum anderen findet eine Konkretisierung statt, welche Grenzen Tarifvertragsparteien bei einer Öffnung zugunsten der betrieblichen Ebene zu beachten haben. Schließlich thematisiert der Autor, unter welchen Voraussetzungen Gewerkschaften gegen ein tarifwidriges Verhalten eines Arbeitgebers mittels einer Unterlassungsklage vorgehen können. In tarifpolischer Hinsicht wird abschließend erörtert, welche Formen der Öffnung den Tarifvertragsparteien zur Verfügung stehen. Eine derartige Regelung sollte möglichst die Gefahr minimieren, dass der Tarifvertrag seine Ordnungswirkung verliert.
136,00 CHF
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