Die Organisation Sachsens nach der Vita Lebuins

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, Bergische Universität Wuppertal (Historisches Seminar), Veranstaltung: Proseminar, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Historiographie gibt es viele offene Fragestellungen zur Verfassungs- und Sozialgeschichte des frühgeschichtlichen Sachsenvolkes. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Quellenlage sehr dürftig ist. Dem wenigen, was uns überliefert ist, kommt folglich umso mehr Bedeutung zu. Bei der Klärung der altsächsischen Stammesverhältnisse spielt die Vita Lebuins eine zentrale Rolle. Die Frage, inwieweit diese Quelle ein verlässliches Bild über die tatsächlichen Verhältnisse des Sachsenstammes abliefert, ist bis heute in der Quellenkritik sehr lebendig diskutiert worden. Im vorliegenden Aufsatz wird die Vita Lebuins als wichtigste literarische Quelle auf ihre Aussagekraft hin überprüft. Es wird die Frage geklärt, welche Aufschlüsse über die Verfassung aus der Lebensbeschreibung entnommen werden können, es werden Deutungsalternativen aufgezeigt und Fragestellungen aufgewiesen, die nur durch die Heranziehung von weiteren - etwa nichtschriftlichen - Quellen gelöst werden können. Uns stehen heute drei Viten zur Verfügung: 1. die "Vita Lebuini antiqua", etwa Mitte des 9. Jahrhunderts von einem Anonymus verfasst, 2. eine Lebensbeschreibung Hucbalds v. St. Amand (+ 930), eine literarische Überarbeitung der alten Vita, und 3. eine Vita aus dem 15. Jahrhundert, vermutlich von einem Windesheimer Kanoniker verfasst. Die nur sehr knappen Hinweise zur altsächsischen Stammesverfassung, die wir in der Vita Lebuins finden, erlauben nur wage Rückschlüsse auf die Verfassungswirklichkeit. In vorliegendem wissenschaftlichen Aufsatz werden folgende Fachtermini erläutert: Gaue (pagus), Gaufürsten, Ratsversammlung, Stände (Edelinge, Frilinge, Liten, oder: nobiles, frilingi, liberti). Das Volk der Sachsen war ein königloses, von föderalistischen Zügen geprägter Stammesverbund. Die Führung in der einzelnen Teilstämmen hatten Gaufürsten inne, die neben sich aber noch repräsentative und beratende Gremien, die sich aus den drei Ständen zusammensetzten, tolerierten. Es finden sich Hinweise auf eine Kompetenz- und Machtverteilung zwischen den räumlichen Gliederungsebenen Gau und Stamm. Der Leitsatz "Stammesrecht geht vor Gaurecht" steht zwar in Anlehnung an heutige, moderne Verfassungsregelwerke, in denen ebenfalls eine Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern dokumentiert ist, er bringt aber gerade auch jenen Pragmatismus zum Vorschein, den ein so lockerer Verbund von räumlich verstreuten Kleinstämmen dringend haben musste, um überhaupt als organisatorische Einheit zu fungieren.

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Artikelnummer 9783638891394
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 5 Arbeitstagen
Autor Bonale, Christian
Verlag Grin Verlag
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Erscheinungsjahr 2008
Seitenangabe 20
Sprache ger
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