Artikelnummer | 9783428096992 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 142,00 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen |
Autor | Ebert, Bertram |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 2000 |
Seitenangabe | 527 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Die Geschäftsanmaßung Buchkatalog
Der Autor untersucht Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen der Vorschrift über die Geschäftsanmaßung (§ 687 II BGB) und deren Bedeutung im zivilrechtlichen Anspruchssystem. Die Tatbestandsmerkmale des § 687 II BGB bestimmt der Verfasser in bewußter Abgrenzung zum Tatbestand der fremdnützigen Geschäftsführung ohne Auftrag, zur Eingriffskondiktion und zum Tatbestand des § 823 I BGB. Der Verfasser vertritt die Auffassung, daß die Merkmale des objektiv fremden Geschäfts bei der fremdnützigen Geschäftsführung nicht auf § 687 II BGB übertragbar sind, daß die bereicherungsrechtliche Zuweisungslehre im Bereich des § 687 II BGB unanwendbar und der Tatbestand des § 687 II BGB nicht auf die Verletzung absoluter Rechte im Sinne des § 823 I BGB beschränkt ist. Das entscheidende Kennzeichen der Geschäftsanmaßung sieht der Verfasser in der Ausübung einer durch Abstraktion von den konkreten Modalitäten der Geschäftsführung zu ermittelnden fremden Handlungsbefugnis. Im Mittelteil der Untersuchung befaßt sich Ebert mit den Rechtsfolgen des § 687 II BGB und ihrem Verhältnis zur Bereicherungshaftung und zur dritten Schadensberechnungsmethode bei Immaterialgüterrechtsverletzungen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß sich aus dem Zusammenspiel von Eingriffskondiktion, dreifacher Schadensberechnung und § 687 II BGB ein sinnvoll nach dem Verschuldensgrad abgestuftes System der zivilrechtlichen Vorteilsabschöpfung ergibt. Die besondere Bedeutung des § 687 II BGB liegt darin, daß nur diese Vorschrift die vollständige Abschöpfung des wirtschaftlichen und technischen Eingriffserwerbs sowie ungegenständlicher Vorteile ermöglicht und somit wissentliche Rechtsverletzungen unrentabel macht. Im Schlußteil der Arbeit werden die Anwendungsmöglichkeiten des § 687 II BGB bei Verletzung absoluter und obligatorischer Rechte sowie bei Wettbewerbsverstößen dargestellt.
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