Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhältnis zum Unmöglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtlicher Sicht

Bei der Miete eines von Anfang an mangelhaften Vertragsgegenstandes kollidiert die Garantiehaftung des Vermieters nach 538 I 1. Alt. BGB mit der verschuldensabhängigen Schadensersatzpflicht nach 307 I 1 BGB. Der Autor untersucht das Verhältnis von Sachmängelgewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht seit dem klassischen römischen Recht. Er weist nach, daß der in 306 BGB rezipierte Satz «Impossibilium nulla obligatio est» erstmalig von Friedrich Mommsen auf den Fall der Überlassung einer schon bei Vertragsschluß unbehebbar mangelhaften Sache angewendet wurde. Dargestellt wird die Übernahme der Mommsenschen Unmöglichkeitslehre durch die Verfasser des BGB und deren Versuch, die Wirksamkeit des auf eine unmögliche (Primär-)Leistung gerichteten Mietvertrages durch die Unterstellung eines stillschweigenden Garantieversprechens zu retten. Der Autor schließt mit einem Vergleich der Rechtsfolgen von Gewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht und begründet ausführlich den Vorrang der Gewährleistungsvorschriften.

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Artikelnummer 9783631449806
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen
Autor Rohde, Andreas
Verlag Lang, Peter GmbH
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Erscheinungsjahr 1992
Seitenangabe 297
Sprache ger
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