Artikelnummer | 9783943624809 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 14,90 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Geheftet (Geh) |
Meldetext | Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen |
Autor | Mueller, Volker |
Verlag | Lenz, Angelika Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20220923 |
Seitenangabe | 69 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Die Bündelung der freigeistigen Kräfte in der Weimarer Republik Buchkatalog
Im Jahr 2022 begehen wir das 100. Gründungsjubiläum der Reichsarbeitsgemeinschaft der freigeistigen Verbände der deutschen Republik (RAG), des Dachverbandes verschiedener freigeistiger, freireligiöser, monistischer, freidenkerischer und säkular-humanistischer Verbände und Körperschaften in der Weimarer Republik. Sie wurde am 9. und 10. Oktober 1922 in Magdeburg gegründet und vertrat in den Folgejahren bis zu einer Million Mitglieder. In den größeren Städten wurden Ortskartelle gebildet. Von den Aktivitäten, Anliegen und Aufgaben der freigeistigen Organisationen in der RAG ist wenig beschrieben und uns hinterlassen worden. Das nationalsozialistische Hitler-Regime hat seit der Auflösung der RAG, seit seiner Machtergreifung 1933 die Funktionäre der RAG verfolgt und Schriftgut vernichtet. Es war dann gefährlich, sich zu den Anliegen der RAG zu bekennen, deren Ziele offen zu vertreten und Dokumente der RAG zu besitzen. Aufzeichnungen, Druckerzeugnisse und Schriftgut der RAG haben die Zeit zwischen 1933 und 1945 nur an wenigen Orten überstanden. Funktionäre der freigeistigen Verbände der RAG wurden verfolgt, mussten emigrieren oder wurden - wie Max Sievers (1887-1944) - vom Nazi-Regime ermordet. Dank der Aufzeichnungen von Carl Peter (1874-1958), die er vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg anfertigte, wissen wir Details der Entwicklungen der RAG. Sie sind im Archiv des Bundes Freireligiöser Gemeinden Deutschlands KdöR bewahrt. Die in der Weimarer Republik entstandene Reichsarbeitsgemeinschaft freigeistiger Verbände setzte sich auf der Grundlage der Weimarer Reichsverfassung zum Ziel, die freigeistige Bewegung in Deutschland zu schützen und auszubauen, die Geistes- und Gewissensfreiheit zu verwirklichen, sich für die Trennung von Staat und Kirche sowie von Religion und Schule einzusetzen und freigeistige Wochen (Kulturtage) alle zwei Jahre einzuberufen. Sie wurde zu der freigeistigen Interessenvertreterin gegenüber dem demokratischen Staat und anderen Institutionen. Als Hauptaufgaben wurden verfolgt: Schutz und Ausbau der freigeistigen Bewegung zur Verwirklichung der Geistes- und Gewissensfreiheit, Trennung von Staat und Kirche, Trennung von Kirche und Schule sowie eine gemeinsame Kommunikation zwischen den Organisationen. Fragen der Kultur und Aufklärung, der Schulbildung, des Kirchenaustritts und der Friedhofsangelegenheiten wurden gemeinsam verfolgt. Die RAG forderte, dass der Staat weltanschaulich neutral sein solle und alle Religionen und Weltanschauungen gleichbehandelt werden.
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