Der Vertrag für den multimodalen Transport von Gütern

Die Verbindung von Beförderungsverträgen, insbesondere von Verträgen über die Beförderung von Gütern, mit der Kategorie der Dienstleistungsverträge wurde durchbrochen. Dieser Bruch, der 1958 im Zivilgesetzbuch (Artikel 1786) angekündigt wurde, ist inzwischen in mehreren Rechtstexten des nationalen und internationalen Rechts Realität geworden. Diese vervollständigen die Qualifizierung und Regelung von Güterbeförderungsverträgen, von denen der Vertrag über die multimodale Güterbeförderung nicht ausgeschlossen werden kann. Auf die Frage, ob es sich bei dem Vertrag über die multimodale Beförderung von Gütern um einen benannten oder einen nicht benannten Vertrag handelt, scheint die Antwort zu lauten, dass es sich um einen benannten Vertrag handelt. Die Lehre geht im Allgemeinen davon aus, dass es sich um einen benannten Vertrag handelt, da das Gesetz jeden Vertrag über die Beförderung von Gütern als solchen versteht. Betrachtet man jedoch die charakteristischen Merkmale des Vertrags und seine Bezeichnung, so kommen Zweifel auf. Es wird darauf hingewiesen, dass er die eigentlichen Kriterien für die Einstufung von Verträgen mit Namensnennung nicht erfüllt. Eine sachdienliche Analyse sollte ihn als Entwurf eines benannten Vertrags (I) qualifizieren, dessen Spezialisierung zur Sicherheit der Parteien vervollständigt werden muss (II).

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Artikelnummer 9786204063041
Produkttyp Buch
Preis 54,50 CHF
Verfügbarkeit Lieferbar
Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Lalèyè, Marius Lucien
Verlag Verlag Unser Wissen
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Erscheinungsjahr 20210904
Seitenangabe 56
Sprache ger
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