Der Fall Havemann

Bereits 1964/65 mit einem Berufs- und Publikationsverbot belegt, zählte Robert Havemann bis zu seinem Tod im April 1982 zu den prominentesten Kritikern des SED-Regimes. Der unbeugsame Sozialist wurde zum "Staatsfeind", den es mit allen Mitteln zu bekämpfen galt. Nach der Ausbürgerung seines Freundes Wolf Biermann wurde der Regimekritiker im November 1976 vom Kreisgericht Fürstenwalde in einer Blitzaktion zu einer Aufenthaltsbeschränkung verurteilt, der eine jahrelange Isolierung Havemanns in Grünheide folgte. 1979 verurteilte ihn dasselbe Gericht unter dem Vorwand eines Devisenvergehens zu einer Geldstrafe. Die Gerichtsverfahren gegen Robert Havemann sind ein Lehrstück für die Inszenierung eines politischen Prozesses: Alle Entscheidungen wurden vorher auf höchster politischer Ebene unter Einschaltung Honeckers getroffen, anschließend von der Staatssicherheit mit den zentralen Justizorganen "abgestimmt" und der weitere Verlauf in "Konzeptionen" und "Maßnahmeplänen" detailliert festgelegt. Der Autor war Gutachter im Prozeß gegen die damals verantwortlichen Staatsanwälte und Richter vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), der mit einem Freispruch aller Angeklagten endete.

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