Artikelnummer | 9780484932929 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 15,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Leonhard, Rudolf |
Verlag | Forgotten Books |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 2018 |
Seitenangabe | 42 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Der Einfluss des Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Neue Deutsche Erbfolgeordnung Buchkatalog
Excerpt from Der Einfluss des Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Neue Deutsche Erbfolgeordnung: Vortrag Gehalten am 6 März 1901 in der Juristischen Gesellschaft zu WienWenn nun dieser Glaube angefochten werden muss, so soll damit keinesfalls für J ustinian's novella 118 eine Lanze gebrochen oder ihr auch nur ein schmerzlicher Nachruf ge widmet werden. Das, was an diesem Gesetze gross war, war der Sieg über einen Feind, den wir in Deutschland überhaupt nicht gekannt haben, die altrömische Agnatenerbfolge, ihre Vertilgung war für Byzanz ein Fortschritt, für uns ist sie etwas Selbstverständliches. Uns verletzt an J usti nian 's Erbfolgeordnung namentlich der schnörkelhafte Aufbau des näheren Verwandtenkreises, der sich zwischen die Abkömm linge und den nächsten Blutsverwandten einschiebt. Mag diese Zwischengruppe immerhin bis zu einem gewissen Grade ein Abbild des Elternhauses gewesen sein, wie es sich etwa im spätrömischen Volksleben gestaltet hatte, ein Abbild unserer deutschen Familienverhältnisse können wir nicht darin erblicken. Uns ist es namentlich schwer verständlich, weshalb der Enkel des Bruders, dessen Vater und Grossvater verstorben sind, nicht ebensogut an des Bruders Stelle aufrücken darf, wie dies dem Sohne des Bruders gestattet ist. Für die romisch-byzantinischen Verhältnisse lässt sich das allenfalls erklären. Ein Erblasser mag damals in der Regel noch mit seinem Neffen unter derselben Ge walt zusammengelebt haben, mit dessen Kindern aber wohl nicht mehr, weil inzwischen bis zu ihrer Geburt den Gewalthaber, dem der Erblasser mit seinen Brüdern und N effen zugleich unterworfen war, nach dem natürlichen Laufe der Dinge der Tod ereilt hatte. Darum standen Neffen damals den Geschwistern ihrer Eltern in der Regel naher als die Kinder dieser Neffen. Bei uns hat dies keinen Sinn, da jetzt der Sohn, bevor er heiratet, von der Gewalt des Vaters frei wird und einen Hausstand für sich gründet. Damit ist die grossvaterliche Gewalt in Weg fall gekommen, die den Sohn des Gewalthabers mit den Kin dern seines Bruders in nähere Berührung brachte als mit den entfernteren Abkömmlingen des Bruderstammes.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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