Deliktsrecht

Quelle: Wikipedia. Seiten: 22. Kapitel: Schadensersatz, Tierhaltung, Behandlungsfehler, Arzthaftung, Minderwert, Delikt, Täter, Schadenersatzrecht, Billigkeitshaftung, Ingerenz, Erfolgsort, Absolutes Recht, Schutzgesetz, Heilungskosten, Dritthaftung, Persönlichkeitsrecht, Quiet enjoyment. Auszug: Unter Schadensersatz (häufig auch und in Österreich grundsätzlich nur in der Schreibweise Schadenersatz anzutreffen) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern. Der Schädiger muss aber nichts erlangt haben. Bei Schäden durch die öffentliche Hand spricht man auch häufig von Entschädigung. Schadensersatzansprüche können sich aus Gesetz oder aus Vertrag ergeben. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet zunächst nach der Begründung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung für die Haftpflicht ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen. Ausnahmsweise kommt eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung oder eine Gefährdungshaftung zum Tragen. Verschulden ist ein Zurechnungsmaßstab für eigenes rechtswidriges Verhalten, fremdes Verhalten kann nur in Ausnahmefällen zugerechnet werden. Der Schadensersatzanspruch ist auf Ausgleich des messbaren Schadens gerichtet. Daneben kann bei Personenschäden Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld (v. a. in Österreich: Schmerzengeld) entstehen. Der Haftung auf Schadensersatz kann ein Mitverschulden des Geschädigten entgegengehalten werden. Die Haftung Dritter entlastet Mithaftende im Verhältnis zu dem Geschädigten nicht. Eventuell können mehrere Haftende als Gesamtschuldner haften. Schadensersatzansprüche können sich aus einer Vereinbarung (Vertrag) zwischen Anspruchsteller und Anspruchsgegner ergeben. Durch einen Vertrag können für eine oder beide Vertragsparteien Verpflichtungen begründet werden, für deren Erfüllung gehaftet wird. Diese werden als Leistungspflichten bezeichnet. So wird gemäß Abs. 1 Satz 1 BGB der Verkäufer einer Sache durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Sache mangelfrei zu übergeben (Besitzverschaffung) und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (Eigentumsübertragung). Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtungen verspätet oder überhaupt nicht, so tritt neben die p

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Artikelnummer 9781158791651
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 5 Arbeitstagen
Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 24
Sprache ger
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