Artikelnummer | 9783656422822 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 57,90 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Domsch, Philipp |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20130527 |
Seitenangabe | 64 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Corporate Governance. Vergütung des Topmanagements bei der Commerzbank AG Buchkatalog
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Unternehmensforschung, Operations Research, Note: 1, 7, Fachhochschule Lausitz, Sprache: Deutsch, Abstract: (...) Um die Problematik schon im Entstehen zu erfassen, muss man zwischen vollständigen und unvollständigen Verträgen unterscheiden. Die Institutionenökonomik spricht im Zusammenhang mit der Corporate Governance von unvollständigen Verträgen.10 Es kann bei Einstellung eines Managers (Agent) also nicht in Form einer Ex-ante-Festschreibung im Anstellungsvertrag11 vollständig festgelegt werden, wie der Manager in einer bestimmten Situation zu handeln hat. Schon rein logisch ist ein lückenloser Vertrag in Bezug auf die Handlungsweise des Arbeitnehmers (Managers), wegen potenziell unendlich vieler Entscheidungssituationen nicht möglich. Da die Eigentümer bzw. bei einer Aktiengesellschaft die Aktionäre nicht jeden Schritt der Arbeitnehmer (Manager) überwachen können, ergibt sich eine Informationsasymmetrie.12 Die Arbeitnehmer (Manager) sind besser informiert als die Eigentümer.13 Durch diese Asymmetrie der Informationsverteilung zwischen Eigentümern (Prinzipale) und Arbeitnehmern (Agenten) entsteht das sog. Principal-Agent Problem. In so einer Agency Beziehung14 ist der Prinzipal auf den Agenten angewiesen und muss somit bestmögliche Voraussetzungen schaffen, um ein Scheitern des Agenten (im Sinne des Prinzipals) in jedem Fall verhindern zu können. In Großunternehmen, wie einer Aktiengesellschaft, fallen Risikoübernahmefunktion und Leitungsfunktion auseinander.15 Die Risikoübernahmefunktion wird durch die Aktionäre, also die Eigenkapitalgeber getragen, wodurch wieder klar wird, dass es bei ihnen liegt alles Mögliche zu veranlassen, um ein "freies" Handeln des Agenten einzudämmen. Die Leitungsfunktion übernimmt demzufolge der Agent, dem ein relativ eigenständiges Handeln möglich ist. In zwei Fällen weichen die Interessen der Eigentümer von denen des Agenten ab. Zum einen kann es vorkommen, dass der Agent zu opportunistischem Handeln neigt und sein Eigeninteresse vor das der Gesellschaft stellt.16 Die Ziele (hiddenintention) und die Handlungen (hiddenaction)17 des Agenten lassen sich jedoch nicht zweifelsfrei durch den Prinzipal beobachten. Somit auch nicht Ex-post zu hundert Prozent richtig bewerten. Der zweite Fall, in dem die Interessen bzw. die Erwartungen des Prinzipals und die tatsächlichen Handlungen des Agenten nicht übereinstimmen, liegt bei Unfähigkeit des Agenten vor.18 (...)
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