Berufspflichten und persönliche Haftung des Anwalts als G...
Die Anwalts-GmbH stellt als Berufsausübungsgesellschaft nach der Entscheidung des BayObLG für Anwälte eine alternative Zusammenschlußform dar. Sie gefährdet die Berufspflichten des Anwalts - insbesondere Unabhängigkeit und Verschwiegenheit - nicht. Besonders für die interprofessionelle GmbH ist jedoch eine gesetzliche Regelung zur Klärung von Unsicherheiten wünschenswert. Nach dem Ergebnis der Arbeit kommt es ohne eine solche nicht zu einer persönlichen Haftung des ...