Bürgerliches Gesetzbuch

Zum Werk Im zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Palandt aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Die Palandt-Homepage (PalHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Palandt selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte. Vorteile auf einen Blickdas gesamte BGB in einem Bandhohe Aktualität (Stand 15.10.2020 )prägnante Erläuterungenzuverlässig bis ins Detail Zur Neuauflage Folgende Gesetzgebungsvorhaben dürften Stand Februar für die 81. Aufl. des Palandt relevant werden, die allein im Schuldrecht fast 30 neue Vorschriften enthalten werden:Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG vom 22.12.2020 mit den Änderungen in §§ 204, 925 BGB, Gesetz für faire Verbraucherverträge (noch im Gesetzgebungsverfahren) mit den Änderungen in §§ 308-310, 476 BGB, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (noch im Gesetzgebungsverfahren) mit zahlreichen neuen Vorschriften, u.a. §§ 327-327u, 445c, 475a, 516a, 548a, 578b BGB, Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (noch im Gesetzgebungsverfahren) mit zahlreichen Änderungen im Kaufrecht und den neuen Vorschriften der §§ 475b-475e BGB, Gesetz zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11.9.2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26.3.2020 in der Rechtssache C-66/19 (noch im Gesetzgebungsverfahren) mit den Änderungen in §§ 501, 506 BGB und Neufassung der Musterwiderrufsinformation, Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) (noch im Gesetzgebungsverfahren) mit Änderungen der §§ 558a, 558c, 558d BGB und Einfügung der §§ 558f-558h BGB, Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (noch im Gesetzgebungsverfahren) mit der neuen Vorschrift des § 1631e BGB, Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (noch im Gesetzgebungsverfahren) mit Änderungen der §§ 14, 19, 30 VersAusglG. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflege, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberatung.

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