Artikelnummer | 9783656978268 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 39,90 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Mahr, Rene |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20150709 |
Seitenangabe | 52 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Branchenspezifische Unterschiede hinsichtlich der Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38 Buchkatalog
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Moxter 1979 immaterielle Werte als "Sorgenkinder des Bilanzrechts" bezeichnete, hat die Welt der Rechnungslegung zahlreiche Änderungen erfahren. Trotzdem hat sich am Kern der Aussage wenig geändert, denn auch im Jahre 2004 gelten immaterielle Werte noch als "der heilige Gral des Rechnungswesens". Diese Thematik wird nicht zuletzt durch die zunehmende Dynamik der Internationalisierung der Rechnungslegung bedeutsam. Nicht zuletzt weil die Regelungen zu immateriellen Vermögenswerten (IVW), die im IAS 38 geregelt sind, immer mehr Diskussionsstoff bieten, da sie nach herrschender Meinung zu viel Platz für Interpretationen lassen. Nichtsdestotrotz gewinnen IVW, wie z.B. Marken, Lizenzen und Patente, immer mehr an Bedeutung für Unternehmen und entscheiden nicht selten darüber, ob Wettbewerbsvorteile dauerhaft gewährleistet werden können. Zunächst soll in dieser Arbeit erläutert werden, wie überprüft werden kann, ob ein Vermögenswert nach IFRS vorliegt und welche zusätzlichen Vorschriften für IVW gelten. Spezieller soll es in dieser Arbeit um selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte gehen, deren Relevanz sich durch die im Zeitverlauf stetig steigende Anzahl an Unternehmen, welche Entwicklungskosten aktivieren, verdeutlicht. In diesem Rahmen sind eine genaue Abgrenzung der Begriffe "Forschungs- und Entwicklungsphase", sowie die Erläuterung der hier geltenden besonderen Ansatzvorschriften notwendig. Nachfolgend soll auf die hieraus entstehenden bilanzpolitischen Spielräume eingegangen werden, indem auch geklärt werden soll, ob die durch die IFRS gebotene Aktivierungspflicht zu einem faktischen Ansatzwahlrecht aufgeweicht wurde. Anschließend sollen verschiedene bilanzpolitische Motive des Ansatzes von Entwicklungskosten erörtert werden. Aus der Analy
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