Behörde (Düsseldorf)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 27. Kapitel: Gericht (Düsseldorf), Ministerium (Nordrhein-Westfalen), Polizei Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Information und Technik NRW, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf, Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Amtsgericht Düsseldorf, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Sozialgericht Düsseldorf. Auszug: Die Polizei Nordrhein-Westfalen ist die Landespolizei des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. Polizeibehörden sind die 47 Kreispolizeibehörden sowie das Landeskriminalamt, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei mit zusammen etwa 50.000 Beschäftigten. Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat als Exekutivorgan des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung ist seit 2010 nach § 1 I PolG NRW auch Aufgabe der Polizei. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) und dem Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW). Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO). Die Polizei ist zweistufig aufgebaut. Die Basis bilden 47 Kreispolizeibehörden (KPB), wobei die KPB der kreisfreien Städte Polizeipräsidien sind. Die fünf Bezirksregierungen führten bis 30. Juni 2007 in ihrem Zuständigkeitsbereich die Aufsicht über die Kreispolizeibehörden. Die Autobahnpolizei gehörte bis 31. Dezember 2006 zu den Bezirksregierungen, ...

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Artikelnummer 9781158907106
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Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 28
Sprache ger
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