Begriff des Eigentums

Der Begriff "Eigentum" bezieht sich auf zwei Konzepte: Eigentum im wirtschaftlichen Sinne und Eigentum im rechtlichen Sinne. Richtiger ist es, die wirtschaftliche Beziehung des Eigentums als eine detaillierte Formel darzustellen: Subjekt (Eigentümer) - Eigentum - andere Subjekte. Die Abtretungsverhältnisse beziehen sich in erster Linie auf solches Eigentum, von dem die wirtschaftliche Tätigkeit unmittelbar abhängt. Sie umfasst Produktionsfaktoren (sowohl materielle Güter als auch die Früchte geistiger Arbeit). In einigen Fällen wurde der menschliche Faktor auf die Eigentumsobjekte bezogen (dies war der Fall bei Sklaven). Bei der Definition von Eigentum im rechtlichen Sinne werden verschiedene Kategorien von Eigentümern des ihnen gehörenden Eigentums unterschieden. Subjekte des Eigentums sind: ein Bürger (eine Einzelperson) - eine Person als Subjekt bürgerlicher Rechte und Pflichten (Eigentum und Nicht-Eigentum), eine juristische Person - eine Organisation (Personenvereinigung, Unternehmen, Institution), die ein Subjekt bürgerlicher Rechte und Pflichten ist, der Staat und die Gemeinden (Organe der örtlichen Selbstverwaltung und Selbstverwaltungsorgane).

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Artikelnummer 9786203054590
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 10 Arbeitstagen
Autor Tihomirow, Andrej
Verlag Verlag Unser Wissen
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Erscheinungsjahr 20201125
Seitenangabe 64
Sprache ger
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