Beck'scher Vergaberechtskommentar Band 1

Zum Werk Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt die bei der öffentlichen Ausschreibung anzuwendenden Normen: Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB 4. Teil). In dem Kommentar wird das Vergaberecht in vertiefter Darstellung auf höchstem Niveau auf dem Stand der Vergaberechtsreform 2016 behandelt. Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt. Vorteile auf einen Blick - Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016 - versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau - intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen Zur Neuauflage Der Beck¿sche Vergaberechtskommentar erscheint auf Grund der Vergaberechts-Novelle in zwei Bänden. So ist es möglich, zeitnah zum in Kraft treten der Regelungen den 4. Teil des GWB in Band 1 umfassend zu erläutern, der den Kernbereich des Vergaberechts darstellt. Die vergaberechtlichen Verordnungen sind künftig dem Band 2 vorbehalten. Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen. Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals im Gesetz vorgezeichnet. Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele - z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt. Soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel zur Integration arbeitssuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden können. Die stärkere Nutzung elektronischer Mittel soll für effizientere Vergabeverfahren sorgen. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den gesetzlichen Mindestlohn. Kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, werden erstmals im Gesetz ausdrücklich geregelt. Zielgruppe Mit der öffentlichen Auftragsvergabe Befasste in Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.

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