Bauwirtschaft

Quelle: Wikipedia. Seiten: 60. Kapitel: Leistungsverzeichnis, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Bauherrenberatung, Bauträger, Ausschreibung, Kalkulation, Organisierte Gruppenselbsthilfe, Präqualifizierung, Engineering-Procurement-Construction, Bauökonomie, Bauausschreibungen in Österreich, Baurevision, Baukosten, Bauleistungsversicherung, A-Modell, F-Modell, Baubetriebswesen, Kiestagebau, Standardleistungsbuch, Generalunternehmer, Kalkwerk, SOKA-Bau, Bauhandwerkerpfandrecht, Vergabehandbuch, Nebenangebot, Ausschreibungsdatenbank, Alte Sandkaut, Baugeräteliste, Kostenanschlag, Freistellungsbescheinigung, Einzelvergabe, Generalübernehmer, Baulos, Leistungsbeschreibung, Bauzuschlag, Bundesbaublatt, Abschlagszahlung, Kostenberechnung, Subreport Verlag Schawe, Fachunternehmen, Schlüsselfertiges Bauen, Sandgrube, Massenrohstoff, Vadium, Bauvolumen, Einheitliche Formblätter, Fachunternehmererklärung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, Garantierter Maximalpreis, Bauartklasse, Schlussrechnung, Kostenschätzung, Kostenrahmen, Montagebetrieb, Kostenfeststellung, Bauberuf, Baukostenzuschuss, Großgerät, Baupreisindex, Baumarketing, Bauinvestition, Behinderungsanzeige, Wohneinheit, Submissionsamt, Unterhaltung, Submissionstermin, Kleingerät, Vorhaltegerät, Gemeinkosten der Baustelle, Kollektives Bausparen, Totalunternehmer, Zeitvertrag, Rapport, Schotterwerk, Baukraftkennziffer, Teilleistung. Auszug: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) ist ein, im Auftrag von dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen herausgegebenes, dreiteiliges Klauselwerk. Es enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber . Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung. Sie muss bei der Ausgestaltung von Bauverträgen explizit genannt werden und dient dann als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) im Sinne des BGB, welche die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen berücksichtigt. Den neuen Namen führt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erst seit der Ausgabe 2002. Vor der Umbenennung hieß sie Verdingungsordnung für Bauleistungen. Die Abkürzung "VOB" blieb unverändert. Die VOB enthält 3 Teile: Zu unterscheiden sind die Vergaben unterhalb der Schwellenwerte und ab den Schwellenwerten. Ab den Schwellenwerten gelten die Regeln des "Government Procurement Agreement" (GPA). Das "Government Procurement Agreement" - auf deutsch "Regierungsbeschaffungsvereinbarung" - ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 13 Mitglieder der Welthandelsorganisation.(das sind: Kanada, Hong Kong-China, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, die niederländische Karibikinsel Aruba, Norwegen, Singapur, Schweiz, Taiwan und die USA) über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die Regeln gelten sollen - die sogenannten Schwellenwerte -, in "Special Drawing Rights" (SDR) - auf deutsch: Sonderziehungsrechten (SZR) - zum Beispiel 200.000 SZR für Lieferleistungen und 5.000.000 SZR für Bauleistungen, festgeschrieben. Hier sind auch die Fristen für die Bearbeitung der Angebote und Modalitäten für die Veröffentlichung der Ausschreibungen sowie der Ausschluss von Bietern wegen Korruption, Geldwäsche oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geregelt. Im Gegensatz zur Auffass

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Artikelnummer 9781158772414
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20160126
Seitenangabe 60
Sprache ger
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