Agrarrecht (Deutschland)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 29. Kapitel: Raufutter verzehrende Großvieheinheit, Gemeinheitsteilung, Bienenrecht, Anerbenrecht, Grundstückverkehrsgesetz, Wildschaden, Flurbereinigungsverfahren, Düngeverordnung, Landwirtschaftsgericht, Höfeordnung, Düngemittelgesetz, Milch-Güteverordnung, Geflügelpestschutzverordnung, Betretungsrecht, Tierseuchengesetz, Agrarrecht, Milch- und Fettgesetz, Marktstrukturgesetz, Tierzuchtgesetz, Stallpflicht, Waldbesitzer, Betriebshilfe, Ausgedinge, Agrarsozialrecht, Bundesjagdgesetz, Fachanwalt für Agrarrecht, Geflügelpest-Verordnung, Flurbereinigungsgesetz, Honigverordnung, Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, Freiwilliger Nutzungstausch, Bodenordnung, Düngegesetz, Düngemittelverordnung, Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Rinderpass, Leibgedinge, Hof, Agrarkredit, Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Haupterwerbsbetrieb, Hofstelle, Befriedeter Bezirk, Nebenerwerbsbetrieb, Weidefrevel, Voll-Arbeitskraft, Wiedereinrichter, Landwirtschaftssache, Landpacht, Interessentenforst. Auszug: Die Raufutter verzehrende Großvieheinheit (RGV oder RGVE) ist eine Größeneinheit, die in der Land- und Forstwirtschaft und allgemein für ökologische Berechnungen verwendet wird. Sie ermöglicht es, Tiere verschiedener Arten und Altersklassen zusammenzurechnen. Unter Raufutter werden dabei rohfaserreiche Futtermittel verstanden. Die Raufutter verzehrende Großvieheinheit wird von dem allgemeineren Begriff "Großvieheinheit" (GV oder GVE, siehe Viehbesatz) abgeleitet. Eine Großvieheinheit entspricht einem Lebendgewicht von 500 Kilogramm (in der Landwirtschaft: bei ganzjährigem Aufenthalt der Tiere im Betrieb.) Um die Tiere nicht ständig wiegen zu müssen, geht man bei der Berechnung ihres Gewichts von Erfahrungswerten für die einzelnen Arten, Rassen und Altersklassen aus. Großvieheinheiten werden nach der Hinsicht unterschieden, ob und in welchen Anteilen die betreffenden Tiere Raufutter fressen. Unter Raufutter versteht man im weiteren Sinne alles pflanzliche Futter, das relativ rohfaserreich und energiearm ist, z. B. Gras, Heu und Stroh. Kein Raufutter sind zum Beispiel die energiereichen Früchte der Pflanzen: Getreidekörner, Obst, Hülsenfrüchte u. a. Die Tiere, die überhaupt Raufutter fressen (alle Wiederkäuer, Pferde und einige andere), unterscheiden sich wiederum darin, welchen Anteil das Raufutter insgesamt in ihrer Nahrung einnimmt. So weiden Rinder fast nur Raufutter, während Rehe überwiegend energiedichtere Pflanzenarten und -teile auswählen. Eine Mittelstellung nehmen Rothirsche oder Pferde ein. Aus diesem unterschiedlichen Ernährungsverhalten ergibt sich die Differenzierung der Großvieheinheiten in Raufutter verzehrende Großvieheinheiten. Dazu wird die Großvieheinheit mit einem Umrechnungsfaktor für die jeweilige Tierart und Altersklasse multipliziert. Bedeutungsgleich zur terminologisch etablierten Raufutter verzehrenden Großvieheinheit werden auch die Formen Raufutter fressende Großvieheinheit und Raufutter-Großvieheinheit verwendet. Speziell bei Rindvieh spr

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Autor
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Erscheinungsjahr 20120313
Seitenangabe 30
Sprache ger
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