Artikelnummer | 9781158754434 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 32,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 5 Arbeitstagen |
Autor | Books LLC |
Verlag | Books LLC, Reference Series |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20141120 |
Seitenangabe | 82 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Absperrung Buchkatalog
Quelle: Wikipedia. Seiten: 81. Kapitel: Hecke, Bahnübergang, Jali, Rollladen, Zaun, Stacheldraht, Seeblockade, Wallhecke, Elektrozaun, Fahrzeugrückhaltesystem, Betonschutzwand, Eisenbahnkreuzung, Rabbit-Proof Fence, Bahnsteigsperre, Schutzplanke, Tor, Seesperre von Hominde, NATO-Draht, Hag, Spanischer Reiter, Fischzaun, Belgisches Tor, Einfriedung, Barrikade, Gitter, Schneckenzaun, Zauntritt, Tschechenigel, Viehgatter, Polizeigitter, SAFER Barrier, Viehgitter, Maschendraht, Absperrband, Kettenturm von Damiette, Hafenkette, Bauzaun, Schranke, Schnelllauftor, Baumwall, Kissing gate, Sicherheitsabsperrung, Gurtwickler, Dingozaun, Lilia, Knickarmschranke, Scheren- oder Kreuzzaun, Fotograben. Auszug: Ein Bahnübergang ist gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnschienen mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen, und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge. In Deutschland gibt es rund 50.000 Bahnübergänge, davon rund 20.408 im Netz der Deutschen Bahn (Stand 2008). Grundlegende Vorschriften zu Bahnübergängen finden sich in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Neben grundlegenden Definitionen enthält die EBO Angaben zu Sicherungsarten und zulässigen Geschwindigkeiten. Im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) ist unter anderem festgelegt, dass keine neuen Bahnübergänge errichtet werden dürfen, Ausnahmen sind jedoch zulässig. Bestehende Anlagen sollen möglichst durch höhenfreie Überführungen ersetzt werden (oder ersatzlos geschlossen werden). Darüber hinaus gibt das EKrG Auskunft zur Kostenteilung zwischen den Baulastträgern beim Bau und bei der Unterhaltung von Bahnübergängen. Für nichtbundeseigene Eisenbahnen gilt analog die Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BÜV NE) Diese grundlegenden Gesetze und Verordnungen werden im Bereich der Deutschen Bahn AG (und anderer Eisenbahninfrastrukturbetreiber, auf denen das betriebliche Regelwerk der Deutschen Bahn AG ebenfalls gilt) durch Richtlinien konkretisiert. Für das betriebliche Personal der Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hier insbesondere die Konzernrichtlinie 408 Züge fahren und Rangieren (ehem. Fahrdienstvorschrift) sowie das Signalbuch relevant. Für Straßenverkehrsteilnehmer ist das Verhalten in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Vorschriften im Zusammenhang mit Straßenbahnen und oberirdisch geführten U-Bahnen sind in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen zu finden. Das Regelwerk für Straßenbahnen ist bewusst deutlich einfacher gehalten, als jenes für Eisenbahnen. Da Straßenbahnen direkt am Straßenverkehr teilnehmen, sind deren höhengleich
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