Leitfaden für Arbeitslose
Die 36. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand März 2022. Anders als bei der 2020 erschienenen Vorauflage hat der Gesetzgeber seitdem das SGB III kaum verändert. Lediglich die COVID-19-Pandemie hinterließ Spuren, insbesondere bei der Regelung des Kurzarbeitergelds. Diese zeitlich möglicherweise auslaufenden Änderungen sind im Kapitel K auf dem Stand des »Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der ...