Über die Erforderlichkeit einer gesamträumlichen verbindl...
Grund und Boden sind begrenzt und unvermehrbar. Es sollte somit davon ausgegangen werden, dass jeder Staat, insbesondere hochentwickelte Volkswirtschaften wie Deutschland, über eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung hinsichtlich der Zulässigkeit von Bodennutzungen verfügt.Das Baugesetzbuch zielt dagegen mit den Normen zur verbindlichen Bauleitplanung in Verbindung mit den Planersatznormen nur vorrangig auf eine bauliche Raumentwicklung.Es wird die These aufgestellt, dass für Deutschland ...