Praxis-GoBD
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten für Veranlagungsjahre, die mit oder nach dem 1.1.2015 beginnen. Sie regeln die steuerlichen Anforderungen zur Buchführung und Aufbewahrung von (elektronischen und sonstigen) Daten im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Darüber hinaus werden durch die GoBD ebenso der elektronische ...