Disziplinarrecht
Ob eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten oder ein Verhalten außerhalb des Dienstes vorliegt, dass das Vertrauen in das Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigt - dies zu klären, ist das Ziel des Disziplinarverfahrens. Dabei können Ermittlungen disziplinarrechtlicher Art jeden Beamten treffen. Einerseits kann er selbst Betroffener eines Verfahrens sein, andererseits mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt ...