Die Entwicklung des Anlegerschutzes beim regulären Delist...
Der BGH hat - im Anschluss an ein Urteil des BVerfG zur Reichweite des Aktieneigentums - in seiner Frosta-Entscheidung aus dem Jahr 2013 die von ihm entwickelten Grundsätze zum Anlegerschutz beim regulären Delisting nach mehr als zehn Jahren aufgegeben. Nachdem es in der Folge der wenig überzeugenden Entscheidung zu einer wahren Delisting-Flut gekommen war, trat der Gesetzgeber auf den Plan ...