Bundespolizeikostenrecht
Im bisherigen Recht gab es nur in speziellen Zusammenhängen für die Bundespolizei die Möglichkeit, für ihre hoheitliche Tätigkeit beim Bürger Kosten zu erheben. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes in Verbindung mit dem Inkrafttreten der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMIBGebV) am 1.10.2019 hat sich diese Rechtslage jedoch grundlegend ...