Haftpflichtgesetz
Zum WerkDer traditionsreiche Kommentar behandelt die Vorschriften des Haftfplichtgesetzes, dass die - verschuldensunabhängige - Gefährdungshaftung von Bahnbetreibern (Schienen- und Schwebebahnen) und Betreibern gefährlicher Anlagen und Betriebe regelt. Daneben werden auch alle weiteren Anspruchsgrundlagen erläutert, sofern sie die Haftung für gefährliche Anlagen und Betriebe betreffen.Dies sind:- §§ 823 Abs. 1 und 2, 829, 831, 832, 833, 834 BGB- vertragliche Haftung (Beförderungsvertrag, ...