Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Zum WerkDurch das grundsätzlich ab dem 1. Mai 2016 anzuwendende neue Zollrecht müssen die Rechtsanwender in Unternehmen, Behörden, Gerichten und der Rechtsberatung mit einem gänzlich neuen "Vorschriften-Paket" arbeiten. Die Materie ist ohnehin komplex und wird nun dadurch verkompliziert, dass die Vorschriften nunmehr auf insgesamt vier Rechtsakte: UZK, IA, DA und TDA aufgeteilt wurden.Daneben sind in der Exportkontrolle sowie dem Recht ...