Faustrecht
Das Faustrecht ist eine in früheren Jahrhunderten existierende, als überholt geltende Rechtsordnung. Es ist das Recht des Stärkeren, welches dieser im Zweifelsfall mit Gewalt gegen den Schwächeren durchsetzt. Es steht somit im Gegensatz zum staatlich organisierten Rechtswesen, es bestand oder besteht häufig dann, wenn der Staat seinen Bürgern keinen ausreichenden Rechtsschutz gewährt. Insofern ist es auch ein rechtsfreier Urzustand, dem ...