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Einkommenstheorien im deutschen Einkommensteuerrecht
Als der Steuergegenstand in § 2 Abs. 1 EStG durch den historischen Gesetzgeber bestimmt wurde, orientierte sich dieser nicht explizit an Einkommenstheorien, sondern zählte lediglich einen pragmatisch definierten Einkunftsartenkatalog auf. Da sich die Formen wirtschaftlicher Betätigung jedoch stetig wandeln, kann die Steuerbarkeit von erzielten Einkünften oftmals nicht zweifelsfrei beantwortet werden. Das Fehlen einer Theorie, die zahlreiche Grundtatbestände des Einkommensteuerrechts aufhellen ...