Die Zahnarzthaftung nach dem Patientenrechtegesetz
Das am 26.02.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz, das dem BGB mit den Paragraphen 630a bis 630h neu hinzugefügt wurde, normiert in seinem hauptsächlichen Anliegen erstmals das (Zahn)Arzthaftungsrecht mit dem Ziel, die Rechte und Pflichten für Behandler wie Patienten zu kodifizieren und den Behandlungsvertrag rechtssicher zu machen. So müssen dem Patienten künftig Befunderhebungen auch über die Grenzen der Gebührenordnungen hinaus angeboten, ...