PfandBG
Durch das Pfandbriefgesetz vom 22. Mai 2005 wurde das bislang geltende Hypothekenbankgesetz abgelöst. Das Spezialitätsprinzip für Pfandbriefbanken wurde aufgegeben, so dass heute alle Kreditinstitute das Pfandbriefgeschäft betreiben können, wenn sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen und eine entsprechende Erlaubnis erhalten. Das Gesetz brachte außerdem eine Harmonisierung mit Neuerungen im Bereich des für Kreditinstitute relevanten Rechts wie mit den Entwicklungen im Zusammenhang ...