Unter welchen Voraussetzungen sich Organe juristischer Personen im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen (Eingehen von Vermögensrisiken, Vergütungsentscheidungen etc.) wegen Untreue strafbar machen können, ist eine zentrale Frage des Wirtschaftsstrafrechts. Unternehmerische Entscheidungen erfolgen stets unter Unsicherheit. Wer im Wirtschaftsleben erfolgreich agieren will, ist gezwungen, Risiken einzugehen. Gleichwohl wird nicht selten der Vorwurf der Untreue erhoben, wenn Entscheidungen sich im Nachhinein als verlustbringend ...