Haushaltsgrundsätze für Bund, Länder und Gemeinden
Die Neuauflage: Mit dem Inkrafttreten des "Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetzes" am 1. Januar 2010 ändert sich das Haushaltsrecht für Bund, Länder und Gemeinden grundlegend: Nunmehr dürfen neben den Kommunen auch der Bund und die Länder ihre Haushalte anstatt nach dem traditionellen kameralistischen System mit Hilfe der doppelten Buchführung (Doppik) planen, ausführen und abrechnen. Die Haushaltsbeauftragten verfügen nunmehr über notwendige Instrumente, um den Ressourcenverbrauch ...