Demutualisierung eines VVaG
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sehen sich mit erheblichen Schwierigkeiten insbesondere bei der Eigenkapitalbeschaffung konfrontiert. Viele streben daher den Wechsel in die Rechtsform der Aktiengesellschaft an. Hierzu bieten sich neben dem versicherungsrechtlichen Institut der Bestandsübertragung gem. § 14 VAG die vielfältigen Möglichkeiten des UmwG an. Diese Untersuchung zeigt die einzelnen Wege auf und weist auf wesentliche für Versicherungsunternehmen zu beachtende Besonderheiten hin. ...