Anders als im »Repertorium Germanicum« umfassen die in diesem Band mitgeteilten Daten nicht nur das Gebiet des Deutschen Reichs, sondern alle in den erhaltenen Rotamanualien des Basler Konzils überlieferten Gerichtsfälle. Neben Klägern aus dem Reich mit Italien und Burgund sind vor allem solche aus Frankreich sehr zahlreich vertreten, daneben begegnen einige aus Spanien, mehrere aus Polen, Schottland und Ungarn, vereinzelte ...