Das Wirtschaftsrecht kann sich zu einer selbständigen Disziplin der Rechtswis senschaften entwickeln, wenn es seine eigene Methode festigt und anwendet, eine Methode, die angesichts der großen Normenmassen des die Wirtschaft betreffenden Rechts lehrt, nicht nur zu sehen, sondern zu erkennen, nicht nur zu hören, sondern zu verstehen. Es gelangt dann zu Aussagen, die über die Einzeldisziplinen des Unternehmens- und Konzernrechts, ...