Erfahrung als Rechtsquelle
Die Aufhellung der niemandem mehr verborgenen Interdependenzen von »Wirklichkeit« und Recht kann nur fortschreiten, wenn man das Problem auf der Grundlage des modernen Empirismus aller Spielarten neu durchdenkt, dabei einen unmittelbaren Zugang zu den einschlägigen Einzelwissenschaften sucht und sich nicht mit abstrakten Erörterungen begnügt, sondern - pars pro toto - kasuistische Studien durchführt. Die Suche nach einer Basis für die ...