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Im Schatten des Kreuzes
In Deutschland entrichtet jeder Bürger, der Steuern zahlt, auch Kirchensteuer, selbst wenn er - wie etwa 70 Prozent der Ostdeutschen - keiner Kirche angehört. Das liegt an einer Vereinbarung aus dem Jahre 1803, die zu ändern 1949 die Väter des GG zwar ins Grundgesetz schrieben, aber bis heute von keiner Bundesregierung als Verfassungsauftrag realisiert worden ist. Das ist nur ein ...

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