Rechte des Erben vor dem Erbfall
Der Erbrechtspraktiker ist nicht selten vor die Frage gestellt, ob sich künftige erb- und pflichtteilsrelevante Umstände vor dem Erbfall, also noch zu Lebzeiten des Erblassers, klären lassen. Nicht nur das Gesetz sieht dafür Regelungen vor, sondern auch die Rechtsprechung hat darüber hinaus einige Grundsätze entwickelt. Behandelt werden . Der Erbschaftsvertrag unter künftigen gesetzlichen Erben mit Formulierungsbeispielen . Auskunftsansprüche über die ...