Lohnpfändung und Insolvenz
Der Insolvenzverwalter ist ebenso wie der Treuhänder berechtigt, aber auch verpflichtet, die pfändbaren Teile des Schuldnereinkommens einzuziehen. Dabei bedarf es der korrekten Berechnung und Bestimmung der massezugehörigen Einkünfte. Auch sind Abtretungen, Pfändungen und Aufrechnungserklärungen auf ihre Insolvenzfestigkeit hin zu überprüfen. In der Restschuldbefreiungsphase obliegt es dem Treuhänder, den Umfang der von der Abtretung betroffenen Bezüge zu ermitteln. Was ist pfändbar, ...