Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz
Jährlich steigt die Anzahl der Vollstreckungen in Deutschland. Auch öffentliche Gläubiger befinden sich immer häufiger in der Situation, ausstehende Zahlungen gerichtlich einfordern zu müssen. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung haben die kommunalen Vollstreckungsbehörden sowohl die Interessen des Gläubigers zu vertreten als auch die Belange des Schuldners durch Berücksichtigung von Schutzvorschriften zu wahren. In diesem Konfliktfeld wird es immer schwieriger, Forderungen durchzusetzen. ...