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HAMBURGER STADTRECHT VON 1605 BIS 1900
Die "Statuta" von 1605 sollten das letzte Hamburger Stadtrecht sein: abgelöst wurden sie hauptsächlich durch (Norddeutsche) Bundes- und Reichsgesetze. Bis es aber in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts so weit war, hatte dieses Stadtrecht eine Geltungsdauer von stattlichen rund zweihundert und fünfzig Jahren erreicht. Auch sonst zeichnete es sich durch Besonderheiten aus: Es war das erste in hochdeutscher Sprache ...

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