Corpus Iuris Civilis - Die Institutionen
Die Institutionen sind das klassische Lehrbuch des Privatrechts. Sie wurden unter dem oströmischen Kaiser Justinian als erster Teil des Corpus iuris civilis abgefasst und 533 n. Chr. als Gesetz erlassen. Sie sind eine Art überzeitlicher juristischer Grammatik zur Einführung und Einübung in das juristische Denken, das im hohen Mittelalter den Beginn der europäischen Jurisprudenz einläutete. 1468 als eines der ersten ...