Stille Gesellschaft im Steuerrecht
Die stille Gesellschaft nimmt sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht eine Sonderstellung ein. Da sie weder als reines Schuldverhältnis noch als Personengesellschaft beurteilt wird, ergeben sich für fast alle Steuerrechtsgebiete Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Ausgehend von der Darstellung der handelsrechtlichen Grundlagen und Erfordernisse werden diese steuerrechtlichen Besonderheiten der stillen Gesellschaft von der Gründung bis zur Auflösung umfassend ...