Öffentliche und private Durchsetzung des Kartellverbots v...
Die Bedeutung eines funktionierenden Durchsetzungssystems ist in wenigen Rechtsbereichen so groß wie bei dem Kartellverbot des Art. 81 EG. Dies hat auch die Kommission erkannt, wie vor allem die Neuregelungen in der Verordnung 1/2003 zeigen. Hans-Wilhelm Krüger vergleicht systematisch die öffentliche Durchsetzung durch die Kommission (vor allem mittels Geldbußen) mit der privaten Durchsetzung durch andere Marktteilnehmer (vor allem mittels Schadensersatz) ...