Leiharbeit
Der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ging ein monatelanges Ringen der politischen Akteure voraus. Seit April 2017 sind die neuen Regelungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern in den Betrieben in Kraft. Jürgen Ulber, Experte im Arbeitnehmerüberlassungsrecht, stellt in diesem Ratgeber alle Neuerungen nebst Übergangsregelung dar. Betriebsräte und Leiharbeitnehmer lernen ihre neuen Rechte kennen, anwenden und durchsetzen.Schwerpunkte der Neuauflage:Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit Umfang der Offenlegungspflicht ...