Nachlasspflegschaft
Sind nach dem Tode eines Menschen dessen Erben unbekannt, so kann das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anordnen. Die Hauptaufgaben des Nachlasspflegers liegen in der Verwaltung und Sicherung des Nachlasses, der Ermittlung der (unbekannten) Erben. Das bewährte Handbuch beantwortet Ihnen detailliert und sachkundig sämtliche Fragen der Nachlasspflegschaft. Alle einschlägigen Verfahren und notwendigen Tätigkeiten des Nachlasspflegers werden ausführlich in ihrer praktischen Abwicklung dargestellt. ...